IUSCONSULTING

Lohnbuchhaltung und Kontieren und Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle:

Buchhaltung* – Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle
Unser Kompetenzteam von Steuerfachangestellten bietet Ihnen die Durchführung* der laufenden Lohnbuchhaltung und des Kontierens* und Buchens der laufenden Geschäftsvorfälle an, gemäß § 6 Nr. 4 StBerG.

Finanzbuchhaltung*:
Im Rahmen der Finanzbuchhaltung* führen wir die nachfolgenden Tätigkeiten für Sie und Ihr Unternehmen aus:

  • Sortieren/Ordnen der Buchhaltungsunterlagen
  • Kontierung/Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle mit unserem Buchhaltungsprogramm ,,10it" aus dem Hause Addison  oder Ihrem firmeneigenem Programm
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (OPOS-Liste)
  • Zahlungsverkehr, Mahnwesen, Fristenkontrolle
  • Auswertungen (BWA, SuSa, Konten)
  • Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen
  • Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
  • Unterstützung bei Existenzgründern
  • Unterstützung bei Einrichtung Ihrer eigenen Buchhaltungs-Software


Ferner bieten wir Ihnen als unseren Mandanten die Lohnbuchhaltung für Ihr Unternehmen an:

  • Monatliche Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Vorausberechnung von Lohn und Gehalt
  • Abrechnung von geringfügig Beschäftigten ,,Mini-Jobs", sowie kurzfristig Beschäftigten
  • An- und Abmeldungen, Jahresmeldungen bei den Krankenkassen
  • Erstellung der Lohnsteueranmeldungen und Krankenkassenbeitragsnachweise
  • Meldungen an die Berufsgenossenschaft
  • Erstellung von Verdienstbescheinigungen

Durch unsere Tätigkeiten haben Sie jederzeit Zugriff auf die aktuellen Zahlen Ihres Unternehmens und können Investitionen und den Erfolg besser planen.
Diese Leistungen werden durch die STM-Beratungsgesellschaft mbH erbracht.



* Hierbei handelt es sich um das Kontieren und das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle gem. § 6 Nr. 4StBerG.